Wie ist man in der Schweiz aus gesetzlicher Sicht bei Unfall versichert?

Ich erleide einen Unfall – wie bin ich als Arbeitnehmer versichert?

 

Wie bin ich während den ersten 720 Tagen versichert?

Am Tag des Unfalls und an den drauffolgenden zwei Tagen bezahlt der Arbeitgeber 80% Lohnersatz (gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht). 

Ab dem dritten Tag nach dem Unfall übernimmt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) die weitere Zahlung von Taggeldern in der Höhe von 80% des versicherten Lohns bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, dem Beginn einer Rente oder dem Tod der versicherten Person. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber eine überobligatorische Versicherung abgeschlossen hat, die den vollen Lohn versichert. Ihr Arbeitsreglement gibt Ihnen dazu Aufschluss.

 

Ab 720. Tag

Nach 720 Tagen wird das UVG-Taggeld bei weiter andauernder Arbeitsunfähigkeit durch die Renten der 1. Säule (IV) und der 2. Säule (UVG) abgelöst. Die erste Säule kann eine Rentenhöhe von maximal CHF 30’240 erreichen und die zweite Säule bezahlt die Differenz bis zu 90% des versicherten Lohnes (mutmasslich entgangener Verdienst im Gesundheitsfall) von max. CHF 148’200 – die sogenannte UVG Komplementärrente.

 

Ab Pensionierung resp. Erreichen des Referenzalters:

Ab Pensionierung werden die Leistungen im gleichen Umfang weiter gewährt, solange keine Überentschädigung vorliegt (lebenslängliche Ausrichtung der UVG-Renten, Ausnahmeregelung: Art. 20 Abs. 2ter UVG).

 

Welche Rolle spielt denn die Teuerung?

Die Renten der AHV und des UVG werden alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Anpassung der AHV erfolgt durch den Bundesrat.

 

Welche mögliche Lösung habe ich denn nun, falls ich nicht ausreichend versichert bin?

    • Zur Absicherung der ersten 720 Tagen nach dem Unfall kann die Überbrückung mit eigenen Mitteln stattfinden, falls genügend Liquidität vorhanden sein sollte und diese nicht später für andere Zwecke reserviert sind.

    • Oder die Lücke kann mittels Einzelunfall-Taggeldversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder einer Krankenkasse versichert werden.

    • Für die Zeit nach Ablauf des Taggeldes kann in der 3. Säule (3a oder 3b) eine Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden.

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Thomas A. Weber

Geschäftsführer FinVor GmbH

Basisberatung

Budgetberatung, Erstellung prospektive Bilanz- und Erfolgsrechnung, Erarbeitung passende Anlagestrategie, Evaluation notwendiger Reserven, Bestimmung der Risikobereitschaft, der Risikofähigkeit und des Anlagehorizontes

Finanzierungsberatung

Unterstützung bei der optimalen Finanzierungsstrategie für Ihr Eigenheim, Ihre Rendite- oder Betriebsliegenschaft. Dabei geht es um die Tragbarkeit bis und ab Pensionierung, um den Ausbau/Renovation, die Verkehrswertschätzung sowie die Renditeoptimierung Ihrer Liegenschaft. Bei einer Betriebsfinanzierung können Themen wie Liquiditätsplanung, Finanzierungsstruktur oder Betriebsgüter Finanzierung besprochen werden.

Risikoberatung

  • Pensionierung oder Lebensrisiko Alter:
    Anhang eines Budgets wird der Bedarf im Alter gemeinsam evaluiert. Dem werden die Altersrenten der AHV, des BVG, der Säule 3a sowie des vorhandenen Vermögens gegenübergestellt und daraus der Kapitalbedarf per Pensionierung berechnet. Das optimale Vorgehen zur Schliessung der Lücke wird gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.
  • Lebensrisiko «Invalidität/Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit»:  Auch hier wird zuerst der finanzielle Bedarf im Falle einer Erwerbsunfähigkeit evaluiert und danach die Lücke anhand der versicherten Renten berechnet. Für die Lücken werden mögliche Vorschläge erarbeitet und gemeinsam abgewogen sowie nach Bedarf geschlossen.
  • Lebensrisiko “Tod”:
    Anhand der Bedarfsermittlung aufgrund der familiären Situation (Kinder, Konkubinat, Liegenschaft etc.) und der versicherten Todesfall-Renten sowie des vorhandenen Kapitals wird die Lücke berechnet und eine Absicherungsstrategie erarbeitet.
  • Vermögenssicherung:
    Auch der Schutz des Vermögens muss berücksichtigt werden – d.h. eine Absicherungsstrategie beinhaltet alle Sachwerte, Geldwerte und Haftungsrisiken. Allfällige Lücken oder Überversicherungen werden gemeinsam analysiert und mittels passender Strategie behoben.
  • Die Absicherungsstrategie umfasst hier ein Pensionierungsplan, ein effektiver Vermögensschutz, eine detaillierte Risikoanalyse, eine Sach- und Haftpflichtversicherungsanalyse, eine Pensionskassen-Optimierung sowie ein passender Einkommensschutz.

Rechts- und Steuerberatung

  • Rechtliche Risiken: Ziel ist es, eine passende Absicherungsstrategie der rechtlichen Risiken zu finden. Darunter fallen Konkubinats-/Patchwork-Risiken, Crossborder-Risiken, Selbstbestimmungsrisiken, Unternehmensrisiken, Nachlassrisiken, Gründungs-Risiken oder Möglichkeiten und Risiken im Rahmen einer Stiftungsründung.
  • Steuerliche Risiken: Ziel ist es, die steuerlichen Risiken auf ein Minimum zu beschränken und zu optimieren. Solche Risiken treten insbesondere auf bei der Unternehmensnachfolge, in der Buchhaltung, durch Erbschaft oder Schenkung, in der Lohn-/Dividenden-Thematik, bei Liegenschaften, durch Vermögenserträge sowie bei Stiftungen.
  • Die Absicherungsstrategie umfasst ein Finanzplan, Erarbeitung der notwendigen Verträge, einer passenden Nachlassregelung, der Nachfolgeregelung, der Steueroptimierung und Vollmachts- und Passwortregelung.

Finanzplan

Unterstützung bei der optimalen Finanzierungsstrategie für Ihr Eigenheim, Ihre Rendite- oder Betriebsliegenschaft. 

Dabei geht es um die Tragbarkeit bis und ab Pensionierung, um den Ausbau/Renovation, die Verkehrswertschätzung sowie die Renditeoptimierung Ihrer Liegenschaft. 

Bei einer Betriebsfinanzierung können Themen wie Liquiditätsplanung, Finanzierungsstruktur oder Betriebsgüter Finanzierung besprochen werden.