Ich erleide einen Unfall – wie bin ich als Arbeitnehmer versichert?
Wie bin ich während den ersten 720 Tagen versichert?
Am Tag des Unfalls und an den drauffolgenden zwei Tagen bezahlt der Arbeitgeber 80% Lohnersatz (gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht).
Ab dem dritten Tag nach dem Unfall übernimmt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) die weitere Zahlung von Taggeldern in der Höhe von 80% des versicherten Lohns bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, dem Beginn einer Rente oder dem Tod der versicherten Person. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber eine überobligatorische Versicherung abgeschlossen hat, die den vollen Lohn versichert. Ihr Arbeitsreglement gibt Ihnen dazu Aufschluss.
Ab 720. Tag
Nach 720 Tagen wird das UVG-Taggeld bei weiter andauernder Arbeitsunfähigkeit durch die Renten der 1. Säule (IV) und der 2. Säule (UVG) abgelöst. Die erste Säule kann eine Rentenhöhe von maximal CHF 30’240 erreichen und die zweite Säule bezahlt die Differenz bis zu 90% des versicherten Lohnes (mutmasslich entgangener Verdienst im Gesundheitsfall) von max. CHF 148’200 – die sogenannte UVG Komplementärrente.
Ab Pensionierung resp. Erreichen des Referenzalters:
Ab Pensionierung werden die Leistungen im gleichen Umfang weiter gewährt, solange keine Überentschädigung vorliegt (lebenslängliche Ausrichtung der UVG-Renten, Ausnahmeregelung: Art. 20 Abs. 2ter UVG).
Welche Rolle spielt denn die Teuerung?
Die Renten der AHV und des UVG werden alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Anpassung der AHV erfolgt durch den Bundesrat.
Welche mögliche Lösung habe ich denn nun, falls ich nicht ausreichend versichert bin?
-
- Zur Absicherung der ersten 720 Tagen nach dem Unfall kann die Überbrückung mit eigenen Mitteln stattfinden, falls genügend Liquidität vorhanden sein sollte und diese nicht später für andere Zwecke reserviert sind.
-
- Oder die Lücke kann mittels Einzelunfall-Taggeldversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder einer Krankenkasse versichert werden.
-
- Für die Zeit nach Ablauf des Taggeldes kann in der 3. Säule (3a oder 3b) eine Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden.